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   OLG Hamm, 13.10.2005 - 1 Ss 423/05   

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https://dejure.org/2005,17559
OLG Hamm, 13.10.2005 - 1 Ss 423/05 (https://dejure.org/2005,17559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2005 - 1 Ss 423/05 (https://dejure.org/2005,17559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 1 Ss 423/05 (https://dejure.org/2005,17559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Verteidigers bei drohendem Widerruf von Strafaussetzungen zur Bewährung und damit längerem Strafvollzug ; Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Schwere der Tat; Gesamtbetrachtung; Widerruf von Strafaussetzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.02.1982 - 3 Ss 183/82

    Gebotenheit der Bestellung eines Verteidigers durch den Vorsitzenden wegen der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2005 - 1 Ss 423/05
    Der drohende Widerruf der Strafaussetzung durfte vom Gericht bei der Ausübung des ihm insoweit gem. § 140 Abs. 2 StPO eingeräumten Ermessens nicht außer acht gelassen werden, da unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat sämtliche Rechtsfolgen maßgebend sind, die insgesamt an den Verfahrensgegenstand geknüpft sind (Meyer-Goßner, StPO, 48 Aufl., § 140 Rdnr. 25; OLG Hamm NStZ 1982, 298).

    Da der nach allem gegebene Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO bildet (BGHSt 15, 307; BGH Strafverteidiger 1986, 287; OLG Düsseldorf Anwaltsblatt 1984, 262; OLG Hamm NStZ 1982, 298; OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 180), war das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kamen zurückzuverweisen (§§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 2 StPO).

  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2005 - 1 Ss 423/05
    Durch den Vorsitzenden des Revisionsgerichts erfolgt eine Bestellung eines Pflichtverteidigers lediglich bei Besonderheiten im Ablauf des Revisionsverfahrens (zu vgl. BGH NStZ 1997, 48), namentlich zur Durchführung einer Revisionshauptverhandlung.
  • OLG Hamm, 20.11.1992 - 4 Ss 1121/92

    Berufungsinstanz; Gesamtstrafenbildung; Beiordnung eines Verteidigers; Milderung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2005 - 1 Ss 423/05
    Da der nach allem gegebene Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO bildet (BGHSt 15, 307; BGH Strafverteidiger 1986, 287; OLG Düsseldorf Anwaltsblatt 1984, 262; OLG Hamm NStZ 1982, 298; OLG Hamm Strafverteidiger 1993, 180), war das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kamen zurückzuverweisen (§§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 2 StPO).
  • OLG Hamm, 13.06.2006 - 2 Ss 424/05

    Urteilsgründe; Jugendgerichtsverfahren; Verwarnung; Pflichtverteidigung

    Da derartige Besonderheiten hier nicht ersichtlich sind, kommt eine Pflichtverteidigerbestellung nicht in Betracht (vgl. auch Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 13. Oktober 2005 in 1 Ss 423/05).
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